Ralf Stukenborg-Ausbilder von Gabelstapler und Berufskraftfahrer



Aus und Weiterbildung mit Spass und Erfolg



Ich schule direkt bei ihnen vor Ort oder an meinem eingetragenen Schulungsraum in Visbek.

Scheuen Sie sich nicht mich zu kontaktieren denn gut ausgebildetet Mitarbeiter sind das Aushängeschild eines jeden Betriebes
Hier finden Sie einige wichtige Details zu den Rechtlichen Vorschriften sowie Ausbildungsinhalte
Zu meiner Person:


Ralf Stukenborg,43 Jahre alt und lebe mit meiner Familie in Visbek.
Arbeite in der Fa. Funke Transporte in Visbek als Disponent und Ausbilder für Gabelstapler-und Berufskraftfahrer.
Zu meinen Qualifikationen gehören:
-Industriemeister Fachrichtung Kraftverkehr
-Ausbildung der Ausbilder
-Sach-und Fachkunde Güterverkehr
-Ausbilder von Flurförderzeugfahrern seit 2002

                                   Gabelstaplerschein – Hol dir den                             Lappen zum Stapeln!

                                    Staplerschein – Wieso brauche ich das?

Er sieht vielleicht nicht so aus, aber der Gabelstapler ist eine Waffe. Jährlich passieren tödliche Unfälle, bei denen Fahrzeuge umkippen und die Fahrer unter sich begraben. Auch für andere Personen im Lager kann es gefährlich werden, wenn der Staplerfahrer das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß führt. Zudem besteht das Risiko der Sachbeschädigungen, entweder an der Ware selbst oder im Lager/auf dem Betriebsgelände.

Deswegen schreibt in Deutschland die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) in den Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften vor, dass nur Personen mit einem Flurmittelförderschein, also dem Staplerschein, die Berechtigung zum Führen des Gabelstaplers haben.
Erst mit dem Staplerschein bist du dazu berechtigt einen Gabelstapler zu fahren.

Ausbildung – Das sind die Voraussetzungen

 Den Staplerführerschein kann im Grunde jeder machen. Die Ausbildung hierzu nennt sich offiziell „Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand“. Einige formelle Voraussetzungen zum Staplerfahren sind:

    Du musst mindestens 18 Jahre alt sein.
    Du musst über die notwendige persönliche Eignung (körperlich, geistig, charakterlich) verfügen.
    Du brauchst eine schriftliche Beauftragung von deinem Betrieb.
    Bevor du einen Stapler Bedienen darfst, musst du vor Ort eine Unterweisung erhalten – auch, wenn du einen Staplerschein hast!

Was du sonst noch mitbringen solltest, erfährst du unter Voraussetzungen. Wusstest du übrigens, dass auch der Ausbilder gewisse Voraussetzungen erfüllen muss, um dich unterweisen zu dürfen? Er muss den Lehrgang zur Ausbildung von Flurförderzeugfahrern erfolgreich abgeschlossen und mindestens 2 Jahre Staplererfahrung gesammelt haben. Außerdem muss er Meister sein (oder mindestens für 4 Jahre eine ähnliche Funktion innehaben) und 24 Jahre oder älter sein. Du kannst also sicher sein, dass dein Ausbilder über genug Know-how verfügt, um dich optimal aufs Staplerfahren vorzubereiten.

                                                                                   Ausbildung: Ablauf

Die Ausbildung zum Staplerfahrer setzt sich aus folgenden Stufen zusammen:

 -  allgemeine Ausbildung
 -  innerbetriebliche Ausbildung
 -  Zusatzausbildung


Die Grundausbildung, also die Schulung zum Erlangen des Staplerscheins, beinhaltet einen Theorie- und einen Praxisteil, die jeweils mit einer Prüfung abgeschlossen werden. Laut Vorschrift dauert die Schulung mindestens 2 Tage, da je 10 Stunden Theorie und 10 Stunden Praxis auf dem Lehrplan stehen. Je nach Gruppengröße und Anbieter kann die Dauer variieren. Geübte Staplerfahrer können (mit Nachweis des Arbeitgebers über die Fahrpraxis) einen Schnellkurs absolvieren und den Staplerschein an einem Tag machen.

                                         Ausbildung: Inhalte
Theorie:

    Rechtliche Grundlagen: Welche Gesetze, Ordnungen, Verordnungen und Vorschriften sind relevant?
    Unfallgeschehen: Aus Fehlern anderer lernen und Unfällen vorbeugen.
    Aufbau und Funktion von Flurförderfahrzeugen und Anbaugeräten: Nur was du verstehst, kannst du richtig bedienen.
    Antriebsarten: Welche gibt es? Wo kommen sie zum Einsatz?
    Standsicherheit & Last: Wie verhält sich der Stapler bei Anfahren und Bremsen mit Last?
    Welche Rolle spielt die Bodenbeschaffenheit? Welchen Einfluss haben Anbaugeräte? Wie wende ich auf schiefer Ebene?
    Was mache ich, wenn der Stapler kippt?
    Betrieb allgemein & Betriebsanweisungen: Was ist die angemessene Fahrgeschwindigkeit? Wie verlasse ich den Stapler?
    Welches Gefahrenpotenzial gibt es im Betrieb?
    Regelmäßige Prüfung: Was muss ich vor jeder Fahrt beachten? Was hat es mit der Prüfplakette auf sich?
    Umgang mit Last: Wie transportiere ich unterschiedliche Arten von Lasten? Wie be- und entlade ich Fahrzeuge?
    Sondereinsätze: Arbeitsbühnen, Anhänger, Tiefkühlbereich, Fahren im öffentlichen Raum – was muss ich beachten?
    Verkehrsregeln/Verkehrswege: Welche Regeln gelten bei Engpässen, Türen, Laderampen & Co.?
    Lastschwerpunktdiagramm: Wie ermittle ich Gewichtsverteilung und zulässige Lasten?

Praxis:

    Einweisung am Flurförderfahrzeug
    tägliche Einsatzprüfung
    Hinweise auf Gefahrstellen am Flurförderfahrzeug
    Gewöhnung an das Flurförderfahrzeug
    Verlassen des Flurförderfahrzeugs
    Fahr- & Staplerübungen

Wichtig: Nimm für die praktischen Übungen unbedingt Sicherheitsschuhe mit, um die Verletzungsgefahr zu minimieren!
Die praktische Ausbildung ist wichtig, damit sich die angehenden Gablestaplerfahrer an ihr Fahrzeug gewöhnen. Nur wenn die Fahrer wissen wie sich ihr Stapler verhält, können sie Gefahren vermeiden.

                                  Ausbildung: Prüfung

Theorie:
    schriftlich
    In Ausnahmefällen kann die Theorieprüfung mündlich erfolgen, z. B. wenn die Deutschkenntnisse des Teilnehmers nicht ausreichend sind.
    Multiple-Choice-Bogen
    unter Aufsicht
    Dauer: ca. 45 min
    bei Nichtbestehen: mündliche Nachprüfung

Praxis:
    Dauer: ca. 20 min
    enthält alle Teile der praktischen Ausbildung
    bei Nichtbestehen: Wiederholen der Prüfung


                                                          Nach der Ausbildung im Alltag

Achtung: Der Staplerschein ist die erste Stufe deiner Ausbildung. Bevor du in deinem Betrieb tatsächlich einen Gabelstapler bedienen darfst, musst du eine innerbetriebliche Einweisung erhalten. Dabei lernst du z. B.

    spezielle Funktionen des Modells, das du bedienen wirst
    welche besondere Vorschriften in deinem Betrieb gelten

Im Anschluss kannst du losstapeln. Aber, wir kennen es ja noch vom Pkw: Führerschein in der Tasche, das heißt noch lange nicht, dass man sicher unterwegs ist! Auch beim Staplerfahren gilt: Lass es langsam angehen und werde nicht übermütig! Lieber einmal mehr üben und nachfragen als dich, andere und die Ware zu gefährden. Du wirst merken, mit Zeit und Routine wirst du schnell zum Stapelgott.

                                                 Jährliche Auffrischung: Stay up-to-date

Mit dem Gabelstaplerschein hast du eine lebenslang gültige Grundbefähigung. Anders als beim Pkw-Führerschein allerdings musst du im Anschluss an einer jährlichen Unterweisung teilnehmen. Hier werden deine Kenntnisse aufgefrischt und Neuerungen erörtert. Diese Schulung dauert etwa einen halben Tag und besteht nur aus einem theoretischen Teil.
                                                                                 Zusatzausbildungen

Der Staplerschein Stufe 1 befähigt dich zum Fahren herkömmlicher Gabelstapler, beispielsweise Frontstapler und Seitenstapler. Für andere Flurförderfahrzeuge, Sondereinsätze oder Zusatzgeräte ist eine Zusatzausbildung der Stufe 2 oder 3 nötig. Das gilt beispielsweise für Teleskoplader, Containerstapler, Hochregalstapler und Krane.

Unser Tipp: Erwähne den Staplerschein und alle möglichen Zusatzqualifikationen unbedingt in deinem Lebenslauf. So sieht dein Chef im potenziellen neuen Job, dass du bereits die Befähigung zum Staplerfahren hast und nur noch die innerbetriebliche Ausbildung absolvieren musst – möglicherweise setzt sich das von deinen Mitbewerbern den entscheidenden Schritt ab!


                                                                 Staplerschein im Straßenverkehr

Mit dem Flurmittelförderschein darfst du

    in Deutschland Stapler fahren
    auf dem Betriebsgelände Stapler fahren
    auf öffentlichen Straßen Stapler fahren, sofern
    der Gabelstapler die notwendigen Voraussetzungen erfüllt (z. B. Licht, Spiegel)
     der Stapler nicht schneller fährt als 6 km/h

Fährt dein Stapler schneller, brauchst du einen Führerschein der Klasse L oder T, um auf der Straße zu fahren. Im Ausland gelten ggf. andere Bestimmungen. Informiere dich also vorab, wenn du außerhalb Deutschlands einen Stapler bedienen möchtest.
Ob du einen Pkw-Führerschein hast oder nicht, spielt für die Absolvierung der Staplerschein-Prüfung übrigens keine Rolle. Genauso hat es keine Auswirkungen auf deine Staplertätigkeit, falls du deinen Autoführerschein mal verlieren solltest (was dir aber ja selbstverständlich nie passieren wird). Auch in diesem Fall dürftest du munter weiterstapeln.


Schulungen nach dem

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz(BKrFQG)

Berufskraftfahrerqualifikation Module
BKF Weiterbildung – die sog. Module.

Die BKF Weiterbildung ist durch eine EU- Richtlinie, welche durch das BKrFQG in nationales Recht umgesetzt wurde, für alle Fahrer zur Pflicht geworden. Bisher haben die meisten Fahrer Ihren Beruf auf Grundlage Ihres Führerscheines ausgeübt. Nur wenige Fahrer haben die Ausbildung zum Berufskraftfahrer als Lehrberuf oder als spätere berufsbegleitende Ausbildung absolviert.

Um die Qualifikation aller Fahrer in der EU und damit auch die Verkehrssicherheit zu verbessern, müssen nun ALLE Fahrer, soweit sie die Beförderungen im Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführen, für die mindestens die Fahrerlaubnisklasse C1 (Fahrzeuge zur Güterbeförderung über 3,5to zulässige Höchstmasse) oder D1 (Fahrzeuge zur Personenbeförderung bis zu 16 Fahrgastplätzen) notwendig ist, eine Grundqualifikation und alle 5 Jahre eine 35-stündige BKF-Weiterbildung absolvieren und nachweisen!
Die Grundqualifikation ist nur erforderlich, wenn die betreffende Fahrerlaubnisklasse nach dem 09.09.2008 (Bus) bzw. dem 09.09.2009 (LKW) erteilt wurde! BKF Weiterbildung

Grundsätzlich sind davon alle o.g. Fahrer betroffen, egal ob sie im Werksverkehr oder für öffentliche Körperschaften (Kommunen etc.) im Einsatz sind. Beförderungen zu privaten Zwecken sind von dem Gesetz ausgenommen. Über weitere mögliche Ausnahmen vom BKrFQG informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch.
Berufskraftfahrerqualifikation Module

Die vorgeschriebene Weiterbildung nach dem BKrFQG wird im allgemeinen Sprachgebrauch auch als „Berufskraftfahrerqualifikation Module“ bezeichnet. Warum aber sprechen überhaupt alle von 5 Modulen?

Wortlaut des § 4 BKrFQV: (1) Durch die Weiterbildung sind die in Anlage 1 aufgeführten Kenntnisbereiche zu vertiefen und zu wiederholen. Dabei genügt es, dass aus den Kenntnisbereichen 1, 2 und 3 der Anlage 1 jeweils mindestens ein Unterkenntnisbereich abgedeckt ist.
(2) Die Dauer der Weiterbildung beträgt 35 Unterrichtseinheiten, die in selbstständigen Ausbildungseinheiten (Zeiteinheiten) von jeweils mindestens sieben Unterrichtseinheiten erteilt werden; die Unterrichtseinheiten können bei verschiedenen Ausbildungsstätten absolviert werden. Ein Teil der Weiterbildung kann auf Übungen auf einem besonderen Gelände im Rahmen eines Fahrertrainings oder in einem leistungsfähigen Simulator entfallen.

Die führenden Verlage für Aus- und Weiterbildungsmedien haben nun die Kenntnisbereiche eigenständig in 5 „Module“ zusammengefasst. Somit hat sich bei den Teilnehmern und den meisten Ausbildungsstätten der Sprachgebrauch auf diese 5 Module (Berufskraftfahrerqualifikation Module) gefestigt.

Natürlich können die Themen aber auch komplett frei, nach Ihren Anforderungen zusammengestellt werden. Gerne erarbeiten wir mit Ihnen zusammen individuelle Schulungen mit einer auf Sie abgestimmten Auswahl an Themen (Kenntnisbereichen). Wichtig dabei zu beachten ist nur, dass mit den 35 Stunden eben Themen aus allen 3 Kenntnisbereiche behandelt werden.

Aufgrund vieler Nachfragen und Unklarheiten waren wir nun aber auch gefordert, die 5 bekannten Standardmodule anzubieten, zu denen Sie nachfolgend weitere Infos erhalten:

Übersicht der Module für den Güterverkehr
(Für mehr Informationen zu dem jeweiligen Themenbereich bitte anklicken!)

Berufskraftfahrerqualifikation Module

     1.Energiesparende Fahrweise, Umwelt
     2.(Sozial-) Vorschriften und Digitaler Tacho
     3.Sicherheitstechnik und Verhalten bei Notfällen
    4. Schaltstelle Fahrer, Imageträger des Unternehmens
     5.Ladungssicherung nach VDI 2700


Das ist nur ein kleiner Eiblick in die Abläufe der Aus-und Weiterbildung.


Nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf und wir werden ihre Fragen und Ansprüche im Persönlichen Gespräch klären und den besten Weg für Sie und ihre Mitarbeiter finden.


ZUSAMMENARBEITEN

Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen perfekte Lösungen für Ihre Herausforderungen!

Zertifikate, Weiterbildungen und Referenzen



                                                      Aktuell Änderungen


 Ab Mai 2021 gibt es für Berufskraftfahrerinnen und -fahrer keine Schlüsselzahl „95“ mehr im Führerschein! Die Berufskraftfahrerinnen und -fahrer erhalten stattdessen einen Fahrerqualifizierungsnachweis als Nachweis der Qualifikation. Das ergibt sich aus dem vor kurzen geändertem BKrFQG. Der #Fahrerqualifizierungsnachweis dient dem Nachweis einer bestehenden Berufskraftfahrerqualifikation und löst die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ in den Führerschein ab.

Der Fahrerqualifizierungsnachweis kann auch in den Fällen ausgestellt werden, in denen bislang der Eintrag der Schlüsselzahl „95“ in den Führerschein nicht möglich war. Dies war z.B. der Fall bei Grenzgängern, die in Deutschland arbeiteten, aber einen ausländischen Führerschein haben.

Das BMVI weist außerdem darauf hin: Der Fahrerqualifizierungsnachweis kann der Fahrerin oder dem Fahrer direkt zugestellt werden, d.h. eine Abholung bei der Behörde ist nicht mehr erforderlich. Auch eine Versendung in einen EU-Mitgliedstaat ist möglich.

Selbstverständlich bleiben bereits ausgestellte Führerscheine mit der Schlüsselzahl „95“ bis zu ihrem Ablauf gültig!


   

   

 

 

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